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Veröffentlicht am 4. März 2026

Sozialversicherungen

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig bei der AHV/IV versichern (freiwillige AHV/IV). Zudem ist der Abschluss einer Kranken- und Unfallversicherung und der Beitritt zur Genossenschaft Solidaritätsfonds der Auslandschweizerinnen und -schweizer «Soliswiss» zur Existenzabsicherung möglich.

Hier erhalten Sie Informationen über den Beitritt zu den Schweizer Sozialversicherungen AHV/IV, zur Kranken- und Unfallversicherung und zur Existenzabsicherung mit der Genossenschaft Solidaritätsfonds der Auslandschweizerinnen und -schweizer «Soliswiss».

4. März 2026

AHV/IV – Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

Informationen zur freiwilligen AHV/IV, Vorbereitung auf die Pensionierung, Lebensbescheinigung und Meldepflicht von Rentnerinnen und Rentnern.

4. März 2026

Kranken- und Unfallversicherung

Dank einer angemessenen Kranken- und Unfallversicherung haben alle Versicherten Zugang zur medizinischen Grundversorgung.

4. März 2026

Soliswiss

Als Auslandschweizer bzw. Auslandschweizerin können Sie der Genossenschaft Solidaritätsfonds der Auslandschweizer «Soliswiss» beitreten.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der französischen Seite.